Abrechnung der Gebühren für die Erschließung des Naherholungsgebietes „Blaue Adria“

Immer und immer wieder in die gleiche Kerbe, ein Gutachten für die Katz ?

Eigentlich sollte man meinen, es sei ein routi- nemäßiger Vorgang, die Kosten für Erschlie- ßungsmaßnahmen rechtmäßig umzulegen. Und eigentlich sieht das Erschließungsrecht vor, dass die Kosten in Stufen auf die Anlieger umgelegt werden, und zwar so, dass für die Gemeinde kei- ne zusätzlichen Kosten entstehen.

Dies ist bei den Erschließungmaßnahmen im Naherholungsgebiet Blaue Adria gehörig in die Binsen gegangen.

– Lange war man sich nicht sicher, wie die Kosten rechtmäßig umgelegt werden sollen.

– Dann können Beschlüsse vom Gemeinderat nicht gefasst werden, weil die zur Verfügung gestellten Unterlagen den Umring des Erschliessungsgebietes nicht erkennen lassen.

– Ziemlich spät stellt man dann fest, dass es gerade für das größte Grundstück, ein Hotel im Sondergebiet, keine gültige Abrechnungsgrundlage gibt.

– Und zu guter Letzt muss erst ein teures Rechtsgutachten erstellt werden, um sicherzustellen, wie die Erschliessungsmaßnahme rechtmäßig umgelegt werden kann.

Die Ratsmehrheit beharrt ungeachtet der recht- lichen Aussage des Gutachtens auf dem Antrag der FWG, und dann das endlose Hin und Her. Der sieht vor, dass bei Erschliessungsmaßnah- men ein Gewerbetreibender den gleichen Beitrag zahlt, wie der Besitzer eines eingeschossigen Wohnhauses.

Dass die gleichen Räte dann noch per Antrag be- schliessen, dass der Gewerbezuschlag von 40% auf 20% gesenkt wird, zeigt auf wessen Seite sie stehen. Die normalen BürgerInnen sind hier wohl eher nicht gemeint, denn die beschlossene Satzung gilt nicht nur für die Blaue Adria, son- dern für ganz Altrip. Und das heißt zukünftig, dass nicht nur an der Blauen Adria, sondern auch bei Erschließungsmaßnahmen im Ortsgebiet Alt- rip die Hausbesitzer mehr bezahlen müssen, weil Gewerbetreibende weniger bezahlen als bisher. Dies, obwohl Gewerbetreibende die Straßen doch wesentlich stärker nutzen und abnutzen.

Für uns Grüne hat das mit Abgabegerechtigkeit nichts mehr zu tun. Vielmehr zeigt dieser Vor- gang, dass Klientelpolitik nicht nur auf Bundes- ebene, sondern ungeniert auch im Dorf gelebt wird.

Einzelne werden aus unserer Sicht durch die- sen Beschluß unangemessen bevorzugt. Es ist zu befürchten, dass viele der Anlieger der Er- schließungsmaßnahme Blaue Adria Widerspruch gegen ihre Bescheide einlegen, weil sie die Ein- haltung des Grundsatzes der Gebührengleichheit verletzt sehen. Genau darauf hatte der Gut- achter mehrfach hingewiesen. Diese deutlichen Erklärungen des Gutachters blieben von der Ratsmehrheit völlig unbeachtet. Es ist ein lange währender Rechtsstreit zu befürchten, der für die Gemeinde Altrip neben hohen Kosten auch für die Angestellten viel zusätzliche Arbeit bedeuten wird.

Hinzu kommt, dass durch die Verzögerungen und das Hin und Her bis zur endgültigen Be- schlußfassung zusätzliche Kosten durch das Gutachen und den Kredit entstanden sind. Wir Grünen fordern Transparenz hinsichtlich aller entstandenen Kosten und das auch für alle noch anstehenden Maßnahmen in der Zukunft.

Aus dem Grünen Bläht von 2013

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