Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen zum Bebauungsplan Erweiterung Hotel Darstein
In der BauAusschussitzung der Gemeinde Altrip am Donnerstag, 30.4.26 steht wieder der Bebauungsplan zur Erweiterung des Hotels Darstein auf der TO. Die Fragen von Bündnis 90/Die Grünen, die wir am 23.3. dazu gestellt hatten, wurden inzwischen beantwortet (s. unten). Die Antworten tragen leider nicht zur Klärung bei, sondern werfen weitere Fragen auf.
Hintergrund ist, dass die Verwaltung intern*, ohne Gemeinderatsbeschluss oder Information am 24. Juli 2025 beschlossen hat, im laufenden Verfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einer Angebotsbebauungsplan zu wechseln. 2017 war man mit einer Angebotsplanung gestartet und hatte 2023 dann per Gemeinderatsbeschluss auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gewechselt. Grundsätzlich zahlt bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Vorhabenträger (Darstein) und die Gemeinde kann per Durchführungsvertrag Einfluss auf die Planung nehmen. Diese Vorteile hat man mit dem Wechsel nun aufgegeben.
Die Frage, welche Vorteile die Gemeinde Altrip durch den Wechsel von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einer Angebotsplanung hat wird damit beantwortet, dass der Hotelbetreiber Darstein „kein konkretes Vorhaben mehr verfolgt, sondern lediglich einen geänderten Rahmen für künftige Entwicklungen benötigt“.
Diesen Rahmen möchte die Gemeinde Altrip nun mit dem erweiterten Angebotsplan schaffen.
Der Planer von Modus Consult hat in der vorigen BauAusschussitzung am 19.03. erklärt, dass die neue Planung mehr „Beinfreiheit“ biete und man wolle sich des „engen Planungskorsetts“ entledigen. Beinfreiheit für was und vor allem für wen? Mit einer Angebotsplanung könne man viele Nutzungen umsetzen, ausgeschlossen sei nur weniges bspw. ein Bordell.
Die neue Planung weicht nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ stark von der bisherigen Planung ab.
Nun hat der Hotelier bereits öffentlich bekannt, dass er verkaufen möchte (SWR-Nachtcafé vom 17.10.2025). Den attraktiven höchst flexiblen Bebauungsplan dazu liefert die Gemeinde nun als Wertsteigerung gleich mit. Warum? Cui bono? Wem nützt das denn? Der Allgemeinheit?
Wir von Bündnis90/Die Grünen finden, dass das vorderste Interesse der Gemeinde sein sollte, die Blaue Adria als Naherholungsgebiet zu erhalten, den Hotelbetrieb im Landschafts- und Vogelschutzgebiet nicht über Gebühr auszuweiten und nicht eine Planung ins Blaue hinein voranzutreiben, von der die Allgemeinheit wirklich rein gar nichts hat. Weder die Altriper Bürger*innen, noch die Anwohner und erst recht nicht Flora und Fauna nützt diese „Beinfreiheit“ in der Planung irgendetwas, sie steht den Interessen der Allgemeinheit sogar diametral entgegen.
Auf die Frage, wer die Kosten für die Planung, Gutachten und das Verfahren übernimmt, wird lapidar mitgeteilt, es gebe einen „Kostenübernahmeerklärung“. Auf Nachfrage wurde diese nun als nicht-öffentliches Dokument ins Rats- und Bürgerinformationssystem abgelegt. Es handelt sich um eine E-Mail aus dem Jahr 2017, die mitnichten als rechtssichere Kostenübernahmeerklärung auch für die Planungen und Verfahrenskosten im Jahr 2026 gelten kann.
Der Wechsel innerhalb des Verfahrens vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einer Angebotsplanung ist rechtlich umstritten. Wir von Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb um ein anwaltliches Kurzgutachten zu dieser Frage gebeten.
Das Kurzgutachten hat man nun vom Anwalt des Planungsbegünstigten erstellen lassen. Der Anwalt des Planungsbegünstigten ist ein Interessenvertreter, der die Interessen seines Auftraggebers, Darstein, vertritt und nicht die Interessen der Gemeinde oder der Allgemeinheit. Wir von Bündnis90/Die Grünen halten dieses Kurzgutachten aus diesem Grund für inakzeptabel. Um Risiken für die Gemeinde abzuwenden, ist es unabdingbar, dass man sich UNABHÄNGIGEN externen Rechtsbeistand holt.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden dieser Planung aus den o.g. Gründen unter gar keinen Umständen zustimmen. Die Änderung des Verfahrens und auch die erweiterte Planung selbst schadet den Interessen der Allgemeinheit und nützt nur einem.
* An dem Termin haben auf Seiten der Ortsgemeinde Altrip und der Verbandsgemeinde Rheinauen Herr Fassott, Herr Mansky, Herr Weismüller und Herr Schubert teilgenommen, auf Seiten der Planbegünstigten (der bisherigen Vorhabenträgerin) Herr Darstein sowie Herr Christmann (Planer von Modus Consult) und Herr Dr. Lau (Anwalt von Darstein).