Die Blaue Adria und das Naherholungsgebiet ist ein Aushängeschild für Altrip und bietet Erholung für viele Bürgerinnen und Bürger. Die Gewässer und die Naturlandschaft dort sind ein wichtiger Naturraum für die ganze Region. Klar ist darum: der Wert des Naherholungsgebiets Blaue Adria für die Bürgerinnen und Bürger lässt sich nur bewahren, wenn ein intaktes Ökosystem erhalten, der Natur Raum gegeben wird und wenn das Gebiet für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.
In vielen Sitzungen des Ortsgemeinderats lässt sich allerdings beobachten, dass nicht alle Fraktionen der gleichen Auffassung sind. Allzu oft werden Beschlüsse vor allem mit Mehrheit von weiten Teilen von FWG und SPD gefasst, die gegen die natürliche Bewahrung des Blauen Adria Gebiets und für die Anliegen des Hoteliers Darstein stimmen.
Aktuell hat dieser u.a. acht Container (s.OGR 16.Mai 2024) auf einem Gelände gebaut, das laut rechtskräftigem Bebauungsplan nicht bebaut werden darf. Auf einer Fläche, die sich im überregional geltenden Grünzug befindet und im Landschaftsinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz (LANIS) als Ausgleichsfläche, mit detailliert festgelegten Entwicklungszielen für den Naturschutz, ausgewiesen ist. Ein Großteil der Gemeinderäte von FWG, SPD und der Ortsbürgermeister erteilen nachträglich die Genehmigung und stimmten im OGR dafür. Dass der Fraktionsvorsitzende der SPD, der in einer geschäftlichen Verbindung zum Hotelier steht, immer im Sinne seines Auftraggebers stimmt, mag ja zumindest noch einleuchten. Dass sich die Mehrheit von FWG und SPD dem anschließen, ist bei jeder Abstimmung skandalös. Dieselben Seilschaften haben in dieser Gemeinderatssitzung auch verhindert, dass die Privatisierung der Blauen Adria (oder weiteren Teilen der Blauen Adria) im Rat diskutiert wird. Unsere Haltung ist klar: keine Privatisierung der Adria, Eventbetrieb konsequent einschränken und weitere Naturzerstörung stoppen.
Wenn Altriper BürgerInnen den Antrag stellen, ihren Zaun zur Straße oder zum Nachbarn zu erhöhen, wird das regelmäßig abgelehnt, weil es gegen den Bebauungsplan verstößt. Für den Hotelier gelten offenbar andere Gesetze.
Wir fordern alle Gemeinderäte auf, das Allgemeinwohl und die Bewahrung der Natur im Blick zu haben und nicht einzig die wirtschaftlichen Interessen eines einzigen Hoteliers.