Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Mansky,
stellvertretend für unser Ausschussmitglied Imke Krüger stelle ich folgende Anfrage:
Die Ortsgemeinde Altrip ist bekanntermaßen Gesellschafterin der „Rheinfähre Altrip GmbH“ und wird in den Gesellschafterversammlungen der GmbH vom Ortsbürgermeister vertreten.
Gemäß § 88 (5) der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (und §7 (4) des Gesellschaftervertrags der Rheinfähre Altrip GmbH) ist der Ortsbürgermeister in der Gesellschafterversammlung an die Weisungen und Richtlinien des Ortsgemeinderats gebunden. Daraus folgt, dass der Ortsgemeinderat über Themen der Gesellschafterversammlung und anstehende Beschlüsse informiert werden muss und vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung im Ortsgemeinderat darüber beraten wird. Das betrifft lt. Absatz (5) insbesondere Änderungen des Gesellschaftervertrags oder der Satzung, die Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und die Sicherstellung, dass das Unternehmen einen öffentlichen Zweck erfüllt.
Die Dienstleistungen der Rheinfähre Altrip GmbH stellen ein wichtiges öffentliches Interesse für unsere Gemeinde dar. Entlang der Anschaffung der neuen Fähre wurde z.B. deutlich, dass von der transparenten Information der Gremien des Ortsgemeinderats am Ende alle profitieren. Wir bitten darum künftig um Information und Beratung über anstehende Gesellschafterversammlung.
Darum fragen wir: Wie wollen Sie zukünftig der vorhergehenden Information der Gremien des Ortsgemeinderats über anstehende Gesellschafterversammlungen der Rheinfähre Altrip GmbH nachkommen?
Vorab vielen Dank und freundliche Grüße,
Maurice Kuhn, stv. Fraktionssprecher