Die Ärztliche Versorgung in Altrip auf sichere Füße stellen

Gerade hört man viel zum vermeintlichen „Ärztehaus“. Mit Populismus und Falschaussagen wird Stimmung gemacht. Ziel muss eine sichere, langfristige Ärztliche Versorgung sein. Unser Fraktionsvorsitzender und selbst praktizierender Arzt, Armin Grau stellt einiges klar:

Die Ärztliche Versorgung in Altrip auf sichere Füße stellen

1.

Für uns Grüne ist die ärztliche Versorgung im Ort sehr wichtig. Altrip braucht eine ausreichende Zahl von Hausärzt*innen. Die Hausärzt*innen benötigen genügend große Praxisräume, die im Moment nicht zur Verfügung stehen. Wir Grünen haben daher immer den Plan unterstützt, den Ärzt*innen im Ort eine größere Praxis bzw. ein Ärztehaus zur Verfügung zu stellen.

2.

Wir Grüne haben über Jahre hinweg zusammen mit den anderen Parteien im Gemeinderat eine größere Arztpraxis in der Goethestraße auf dem Gelände des früheren Einkaufsmarkts favorisiert. Wir haben es sehr bedauert, dass diese Lösung nicht zustande kam. Die Grüne Fraktion hat zu diesem Thema immer wieder Anfragen im Gemeinderat gestellt.

3.

Nach jahrelangen vergeblichen Verhandlungen kam das Konzept eines „Ärztehauses“ auf dem Gelände des Alten Friedhofs auf. Die Gemeinderatsfraktion der Grünen stand diesem Vorschlag skeptisch gegenüber, da ein parkähnliches Gelände überbaut werden sollte. Außerdem war aus unserer Sicht der geplante Verkaufspreis unangemessen niedrig.

4.

Da kein alternativer, ausreichend großer, sich in gemeindlichem Besitz befindlicher Standort gefunden werden konnte, stimmte die Fraktion der Grünen dem Bauvorhaben grundsätzlich zu, um die ärztliche Versorgung vor Ort zu sichern. Dies geschah unter der Maßgabe, dass die Eichen auf dem Baugelände erhalten werden würden, was uns zugesagt wurde. Zu unserem großen Bedauern wurde die anfängliche Zusage zur Erhaltung der Eichen später nicht eingehalten. Unser späterer Antrag vom Januar 2018, den Schutz der Bäume bauplanerisch festzuschreiben, wurde im Rat leider abgelehnt. Das vorschnelle Fällen zahlreicher Bäume im letzten Jahr bedauern wir Grüne sehr.

5.

Nach dem Gemeinderatsbeschluss für den Bau des Ärztehauses auf dem Alten Friedhof erfolgte der Verkauf des Einkaufsgeländes in der Goethestraße, das zunächst von allen Parteien als Standort für das Ärztehaus favorisiert worden war. Der neue Besitzer hat Ende 2017 das grundsätzliche Angebot gemacht, auf dem genannten Gelände auch Raum für eine Arztpraxis zur Verfügung zu stellen. Die Fraktion der Grünen im Gemeinderat hat in dieser Situation Anfang 2018 im Rat die Meinung vertreten, dass nun nochmals zu evaluieren sei, welche der beiden Lösungen weiterzuverfolgen wäre. Dieser Vorschlag der Grünen wurde im Rat abgelehnt, eine Entscheidung, die wir für falsch hielten und weiterhin halten. Ein konkretes öffentliches Angebot zum Standort Goethestraße, über das hätte beraten werden können, wurde in dieser Situation nicht mehr angefragt.

6.

Außerdem hat sich die Fraktion der Grünen im Rat dafür stark gemacht, dass der Bebauungsplan nach dem artenschutzrechtlichen Gutachten im Dezember 2017 nochmals für Sie, die Bürgerinnen und Bürger, ausgelegt wird. Diesem Antrag der Fraktion hat der Gemeinderat im Dezember 2017 nicht zugestimmt. Immerhin wurde der von uns geforderten Bürgerversammlung zu dem Thema zugestimmt.

7.

Aufgrund der Entscheidung für den „Alten Friedhof“ wurde ein Normenkontrollantrag gegen den Beschluss gestellt. Mitglieder der Grünen Partei bzw. Sympathisant*innen unserer Partei sind dabei als Mitantragssteller*innen aufgetreten. Mit Beschlüssen der Fraktion oder Partei der Grünen in Altrip hat dieses Vorgehen nichts zu tun. Grundsätzlich ist es aber richtig, dass Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zustandekommen der Beschlüsse ausgeräumt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass juristische Zweifel das wichtige Bauvorhaben begleiten.

8.

Im Februar 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Bebauungsplan „Ärztehaus“ vom 7.2. 2018 für unwirksam erklärt. Das Gericht führt aus, dass „einiges dafürspricht“, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren ohne notwendige Umweltprüfung, das die Gemeinde hier gewählt hatte, nicht gegeben waren. Das Gericht hält eine abschließende Klärung dieser Frage aber deswegen nicht für erforderlich, weil der Bebauungsplan „Ärztehaus“ bereits aus anderem Grund gegen höherwertiges Recht verstößt: Die Abwägung im Hinblick auf die beschlossene Angebotsplanung ist fehlerhaft. Was heißt das? Die Gemeinde hat sich dafür entschieden, keinen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ zu erstellen, bei dem die überwiegende Nutzung für die ärztliche Versorgung hätte festgeschrieben werden können. Gewählt wurde ein „Angebotsplan“, in dem das Gebiet generell als Mischgebiet (also eine Mischung aus Wohngebiet und gewerblicher Nutzung) festgelegt wurde. Dabei hätte die Gemeinde festlegen müssen, welche „anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten sie mit dieser gewollten Flexibilisierung im Plangebiet eröffnet“. Der aufgestellte Bebauungsplan hat damit juristisch nicht sichergestellt, dass die Gesundheitsversorgung in Altrip dauerhaft gewährleistet ist. Das Gericht spricht von „konzeptionelle(n) Widersprüchen“ und sagt „Dieser Fehler im Abwägungsvorgang ist beachtlich“. Es ist also keineswegs richtig, dass es sich hier nur um einen formalen Fehler gehandelt hat, sondern es bestehen massive inhaltliche Planungsdefizite!

9.

Was ist in dieser schwierigen Situation zu tun? In jedem Fall verbietet sich ein vorschnelles Handeln. Jetzt muss dringend nachgeholt werden, was wir bereits vor einem Jahr empfohlen haben: Nochmals intensiv nachdenken und die möglichen Alternativen in Ruhe und mit Bedacht, aber ohne unnötige Zeitverzögerungen abzuwägen! Wir schlagen vor, dass sich alle Beteiligten, Ärzte, Verwaltung, Parteien, Kläger und Investoren erstmals an einen Tisch setzen und offen miteinander reden. Alle Argumente für und wider müssen gemeinsam abgewogen werden einschließlich der Aspekte der Dorfentwicklung, der Umweltargumente, der Zeitschiene und der Kosten. Eine solche Abwägung sind wir Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, den Patientinnen und Patienten und den Ärztinnen und Ärzten im Ort dringend schuldig!

 

Wir Grüne stehen für Ihre Fragen und Vorschläge bereit. Sprechen Sie uns an. Ansprechpartner ist der Sprecher des Ortsverbands und Fraktionsvorsitzende
Prof. Dr. med. Armin Grau: ajgraua@web.de

 

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