Wir wollen eine sichere Ärztliche Versorgung langfristig für Altrip gewährleisten. Dafür braucht es Transparenz und Rechtssicherheit, um weitere Fehlplanungen zu verhindern. Nur durch gemeinsam Gespräche schaffen wir eine sachgerechte und gute Lösung für alle. Darum fordern wir einen Runden Tisch in unserer Pressemitteilung vom 27.03.19.:
Die Grünen Altrip fordern im Zuge der Diskussion um den Standort für ein Ärztehaus gemeinsame Gespräche zwischen Verwaltung, Ärzte, Fraktionen und Investoren. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Standort auf dem Alten Friedhof, was der Planung massive inhaltliche Defizite vorwirft, wollen die Grünen Altrip mit einem Runden Tisch Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten. Damit wollen sie künftige Fehplanungen vorbeugen und eine für alle verträgliche, sachgerechte Lösung erwirken, „die der Langfristigkeit und Wichtigkeit der Entscheidung nach einem Standort gerecht wird.“ so der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Gemeinderat Altrip und selbst praktizierender Arzt, Prof. Dr. Armin Grau.
Im Urteil vom 13. Februar hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Bebauungsplan „Ärztehaus“ für unwirksam erklärt (siehe Pressemitteilung OVG Rlp 9/2019). Das oberste Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz begründet seine Entscheidung damit, dass „einiges dafür spricht“, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren ohne notwendige Umweltprüfung, das die Gemeinde hier gewählt hatte, nicht gegeben waren. Insbesondere aber verstößt der Bebauungsplan „Ärztehaus“ laut dem Gericht gegen höherwertiges Recht:
Die Gemeinde hat sich dafür entschieden, keinen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ zu erstellen, bei dem das geplante Projekt bereits ganz konkret umrissen ist. Gewählt wurde ein „Angebotsplan“, in dem das Gebiet generell als Mischgebiet (also eine Mischung aus Wohngebiet und gewerblicher Nutzung) festgelegt wurde. Dabei hätte die Gemeinde festlegen müssen, welche „anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten sie mit dieser gewollten Flexibilisierung im Plangebiet eröffnet“. Das Gericht spricht von „konzeptionelle(n) Widersprüchen“ und sagt „Dieser Fehler im Abwägungsvorgang ist beachtlich“. Es ist also keineswegs richtig, dass es sich hier nur um einen formalen Fehler gehandelt hat, sondern es bestehen massive inhaltliche Planungsdefizite!
Der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan hat damit juristisch nicht sichergestellt, dass hier die Ärztliche Versorgung in Altrip dauerhaft gewährleistet ist.
Inzwischen hat ein anderer Investor Pläne für den Standort Goethestraße vorgelegt und sich dazu bekannt, dort auch Ärztliche Praxen zu verwirklichen. Der Standort Goethestraße war der von allen Parteien ursprünglich favorisierte Standort für ein Ärztehaus.
Prof. Dr. Armin Grau, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Gemeinderat und selbst praktizierender Arzt, schlägt eine sachliche Analyse und Gespräche mit allen Beteiligten für eine langfristige und gesicherte Ärzte-Versorgung vor:
„Wir alle müssen das gefällte Urteil des Oberverwaltungsgerichts akzeptieren. In jedem Fall verbietet sich jetzt ein vorschnelles Handeln, wenn wir erneute Fehlplanungen vermeiden wollen. Jetzt muss dringend nachgeholt werden, was wir bereits vor einem Jahr empfohlen haben: Nochmals intensiv nachdenken und mögliche Alternativen mit Bedacht, aber ohne unnötige Zeitverzögerungen abzuwägen!
Wir müssen die Dauer der Planungen an beiden Standorten miteinander vergleichen. Am Alten Friedhof ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung in jedem Fall erforderlich, auf dem überbauten Gelände in der Goethestraße ist sie vermutlich verzichtbar – das wäre ein Zeitgewinn. Weiterhin müssen wir wissen, welche Kosten durch eine Vertragsrückabwicklung des Projekts am Alten Friedhof auf die Gemeinde zukämen.
Wir schlagen außerdem vor, dass Gespräche von Rat und Verwaltung mit Ärzten, Klägern und Investoren geführt werden. Wenn alle Argumente und Informationen auf dem Tisch liegen, soll entschieden, ggf. in einer Sondersitzung des Gemeinderats noch vor der Wahl.
Wir wollen eine langfristige und gesicherte Ärztliche Versorgung für die Altriperinnen und Altriper. Wer weiterhin einzig auf den Standort Alten Friedhof setzt, nimmt erneute Fehlplanungen und Gerichtsurteile in Kauf und gefährdet damit eine sichere Ärztliche Versorgung für Altrip. Darum schlagen wir eine sachliche Analyse vor, die der Langfristigkeit und Wichtigkeit der Entscheidung nach einem Standort gerecht wird. Eine solche Abwägung mit zügiger Entscheidung sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Patientinnen und Patienten und den Ärzten im Ort dringend schuldig.“